Barrierefreiheit
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Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.empfingen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Empfingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung
- Die Karte in der Fußzeile, und die Karte auf der Anfahrtsseite der Homepage enthalten Pins/Markierungen, die nicht barrierefrei zugänglich sind
- b. Maßnahmen
- Die Standortangaben können innerhalb der Bilddateien nicht genau hinterlegt werden
- c. Barrierefreie Alternative
- Die Standortangaben der Pins/Markierungen sind auf der Inhaltsseite in Textform zugänglich
2. Barriere:
- a. Beschreibung
- Die Kartenanwendung in der Baugebietsübersicht ist nicht barrierefrei zugänglich
- b. Maßnahmen
- Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die den Kartenpins hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können über die Listenansicht auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Bauplatz ebenfalls abrufen.
- c. Barrierefreie Alternative
- Die Standortangaben der Pins/Markierungen sind auf der Inhaltsseite in Textform zugänglich
3. Barriere:
- a. Beschreibung
- Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
- Die Inhalte wurden beauftragt und befinden sich aktuell noch in der Produktion. Sobald diese fertiggestellt sind, werden sie auf der Homepage eingebunden
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Aktuell gibt es keine barrierefreie Alternative zu dem 360° Stadtrundgang
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
- Das Programm mithilfe die Panoramatour erstellt wurde wird nicht mehr weiterentwickelt
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Die Stadt Ellwangen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Ellwangen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Stadt Ellwangen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
3. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Auf mehreren Inhaltsseiten (Empfi-TV, Internetanbindung, ...) sind Youtube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
- Die Gemeinde Empfingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um Transkriptionen und Texte für alle Videos zu erstellen
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.06.2021 aktualisiert, da die Gebärdensprachvideos hinzugefügt wurden.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Empfingen:
Bürgermeister Ferdinand Truffner
Telefonnummer: 07485 9988-0
Faxnummer: 07485 9988-30
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.